WhatsApp vs. DSGVO

Bye bye WhatsApp

Ja, es gibt Zeitgenossen die ignorieren ganz bewusst diese Fakten,
getreu dem Motto das „nicht sein kann, was nicht sein darf“.

In diesem Kontext ist dies jedoch nicht als Hommage an den Dichter Christian Otto Josef Wolfgang Morgenstern zu werten, sondern als blinde Liebe zu einem Messengerdienst aus den USA, der sehr viele seiner Nutzer süchtig gemacht hat.

Seltsamerweise gehören diese Zeitgenossen zu derselben Spezies, die lieber stundenlang auf ihrem Smartphone rumtippen, als einfach mal fünf Minuten zu telefonieren, was bisher, solange man nicht hinterm Lenkrad gesessen hat, straflos möglich war.

Jetzt ist es ein Fakt – WhatApp ist nur zur 100%ig privaten Nutzung legal.

Hierzu zählt:

  • kein Verein
  • keine Firma
  • keine Kirche
  • und auch sonst keine Institution

– rein gar nichts was über die Familie hinausgeht.

Dem zur Folge – Bye bye WhatsApp, am besten noch heute Konto bei WhatsApp löschen und anschliessend deinstallieren.


Dies basiert auf der Tatsache dass in der DSGVO grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist:

Erlaubt ist, gemäß Art. 2 DSGVO

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Dies ist völlig unverständlich, denn die DSGVO widerspricht sich hierbei selbst, da dies im Widerspruch zu ihrem Selbstzweck steht:

(1) Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht….

Ist schon etwas seltsam dass hier kein Schutzbedürfnis für „private Daten“ gesehen wird…


Fassen wir nochmals zusammen: Hat man, als nicht 100%ige Privatperson, nicht die Einwilligung jedes einzelnen Kontakts, noch eine entsprechende Lösung für das Problem der unzulässigen Datenverarbeitung durch WhatsApp auf dem Smartphone, muss man ab dem 25.05.2018 mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.

Das dumme dabei – er gibt derzeit keine entsprechende technische Lösung für dieses Problem.


Ob hierbei jeder einzelne Kontakt als ein eigener Verstoß gewertet wird, ob die Gerichte dies genauso sehen und in welcher Höhe wirklich Bußgelder verhängt werden, ist derzeit völlig offen.

Es gibt im übrigen auch legale Alternativen zu WhatsApp….

…aber das ist ein eigenes Thema.


Siehe auch:

Kategorien: DSGVO, Messenger